Dr. Markus Kreidt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn arbeitete Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt dort zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Er unterrichtete als Arbeitsgemeinschaftsleiter das Fach Bürgerliches Recht und nutzte die Zeit für seine Promotion zum Thema „Die Haftung des Zulieferers für Produktionsschäden und Rückrufkosten“.
Sein Referendariat mit dem Schwerpunkt „Zivilrechtspflege“ absolvierte Dr. Kreidt am Landgericht Bonn, mit Stationen am Amtsgericht Bonn und in der Rechtsabteilung der Universität. Die Ausbildung konnte er im Juli 2005 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und mit dem nur äußerst selten vergebenen Prädikat „sehr gut“ abschließen.
Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt ist seit 2005 Partner der Sozietät und übernimmt Beratungs- und Vertretungstätigkeiten speziell in familienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Mandaten. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ferner betreut Rechtsanwalt Dr. Kreidt unsere Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Haftungs- und Versicherungsrecht sowie im breiten Gebiet des Zivil- und Vertragsrechts und bei der Vertragsgestaltung. Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt engagiert sich in der Ausbildung der Rechtsreferendare; er ist Prüfer in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz und daher vertretungsberechtigt an allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen der Bundesgerichtshof.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt:
Die Vormerkung in der Insolvenz, Wirtschafts- und Bankrecht 2002, S. 715 ff.
(gemeinsam mit Prof. Dr. Gerhard Wagner)
Die Haftung des Zulieferers für Produktionsschäden und Rückrufkosten
(Dissertation Universität Bonn, 2006)