Rechtsgebiete
Auf dieser Seite haben wir Informationen über unsere wichtigsten Tätigkeitsgebiete zusammengestellt.
Sie können sich in diesen sowie in jeder anderen rechtlichen Angelegenheiten an uns wenden. Hierfür stehen Ihnen alle Rechtsanwälte der Kanzlei zur Verfügung:
Im Familienrecht liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Tätigkeit im Rahmen des Familienrechts ist deshalb vielfältig und umfasst alle Bereiche dieses Rechtsgebiets. Sie beinhaltet die Betreuung im Scheidungsverfahren und den damit in Zusammenhang stehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und Folgesachen mit allen Fragen aus den Bereichen Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Gewaltschutz oder Hausratsteilung und Ehewohnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Regelung der ehelichen Vermögensauseinandersetzung, speziell bei Immobilien, bei der wir Sie von Anfang an bis zur notariellen Beurkundung und deren Abwicklung beraten und unterstützen.
Wir beraten Sie beim Entwurf von Eheverträgen und von Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen, gestalten Verträge und notarielle Vereinbarungen und begleiten Sie zielführend bei den damit in Zusammenhang stehenden Verhandlungen, gern auch im persönlichen Gespräch und Kontakt mit dem Gegner. Ebenso betreuen wir Sie bei der Auseinandersetzung nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften, gerade hier besteht häufig auch Beratungsbedarf im Hinblick auf vertragliche Regelungen außerhalb des Eherechts. Daneben gehören sämtliche anderen Bereiche des Familienrechts zu unserer Praxis, etwa die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern oder das Betreuungsrecht.
Hierfür und für die damit im Zusammenhang stehenden steuerrechtlichen Fragen stehen Ihnen Spezialisten zur Verfügung, die langjährige Erfahrung im Bereich des Familienrechts haben.
Die umfangreichen familienrechtlichen Reformen im Unterhaltsrecht (zum 01.01.2008) sowie im Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich (zum 01.09.2009) bieten zusätzlichen Beratungs- und Tätigkeitsbedarf, den wir gern leisten.
Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt ist Fachanwalt für Familienrecht.
Im Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte sind in diesem Bereich langjährig tätig und verfügen über entsprechende Erfahrung. Wir werden sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig.
Häufig stellen sich schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses rechtliche Fragen, insbesondere bei der Prüfung eines abzuschließenden Arbeitsvertrages oder im Rahmen von Ausbildungsverträgen. Hier unterstützen wir Sie ebenso wie innerhalb des bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnisses, wenn es z.B. um Fragen im Zusammenhang mit Lohnforderungen oder sonstigen Ansprüchen (Zulagen, Überstunden, Gratifikationen, Urlaub, Schadensausgleich, Höhergruppierung im öffentlichen Dienst) auch unter Berücksichtigung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, betrieblicher Übung etc. geht.
Naturgemäß umfasst unsere Tätigkeit besonders auch den gesamten Bereich arbeitsrechtlicher Kündigungen und die Vertretung im gerichtlichen Kündigungsschutzprozess, wo um die Wirksamkeit von Kündigungen, Kündigungsschutz, Abfindungen, etc. gerungen wird. Außer- bzw. vorgerichtlich beraten und begleiten wir Sie bei der Gestaltung und bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Auch hier legen wir Wert auf die Erzielung einvernehmlicher Regelungen, bei denen stets auch die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen in den Blick genommen werden.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem eine Einigung unter den Parteien erzielt werden soll. Im gesamten Verfahren werden Sie von uns vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Markus Kreidt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Erbrecht geht es um die vermögensrechtlichen Fragen anlässlich des Todes einer Person. Anwaltliche Beratung bieten wir Ihnen hier bei der Gestaltung von Testamenten, Ehegattentestamenten und Erbverträgen. Hier sind auch steuerrechtliche und wirtschaftliche Fragen von Bedeutung, ebenso ist die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbfolge in den Blick zu nehmen. Insbesondere bei Unternehmen stellen sich Nachfolgefragen.
Im Erbfall muss die Erbmasse aufgrund einer Verfügung von Todes wegen oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge verteilt und vieles andere geregelt und abgewickelt werden. Fragen nach Ausgleichsansprüchen gegenüber Dritten stellen sich insbesondere bei Schenkungen des Erblassers.
Unsere Spezialisten, die über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts verfügen, beraten Sie über Ihr Erbrecht und Ihre Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüche und begleiten die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wir werden auch als Testamentsvollstrecker tätig. Im Streitfall stehen wir für den außergerichtlichen Schriftverkehr und die gerichtliche Prozessführung zur Verfügung.
Neben den typischen werkvertraglichen Streitigkeiten ist hier das zivile Baurecht angesprochen, das die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bauvertrag, einem speziellen Werkvertrag, umfasst. Es geht um die Rechte und Pflichten bei der Errichtung, beim Ausbau oder bei der Renovierung bzw. Sanierung von Gebäuden sowie beim Kauf eines unbebauten Grundstücks, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll.
In dieser Spezialmaterie, in der eine Vielzahl an Regelung außerhalb des klassischen Werkvertragsrechts, wie etwa die VOB/B, zu beachten ist, verfügen unsere Rechtsanwälte über Fachwissen und langjährige Erfahrung. Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Architekten. Wir sind tätig, wenn um Werkmängel, Nachbesserung, Ersatzvornahme und Schadensersatz gestritten wird oder wenn es um die Vergütung oder Haftung von Werk-, Bauunternehmern und Architekten geht.
Gerade im Baurecht ist besonderes Augenmerk auf die frühzeitige Beweissicherung zu legen. Hierfür steht das selbstständige Beweisverfahren zur Verfügung, in dem z.B. die Werkleistung von Sachverständigen begutachtet und etwaige Mängel festgehalten werden. In sämtlichen gerichtlichen Verfahren werden Sie von uns vertreten.
Hier geht es um die mit dem Grundstücksverkehr in Zusammenhang stehen Rechtsfragen, in denen Sie von uns umfassend beraten und vertreten werden. Im Vordergrund stehen rechtliche Probleme beim Erwerb von Immobilien, wie z.B. bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Fragen der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Hinzu kommen Rechtsfragen des Grundstückseigentums, etwa bei Streitigkeiten unter Miteigentümern.
Beratungsbedarf besteht ferner im Zusammenhang mit Hyotheken, Grund- und Rentenschulden sowe bei allen sonstigen Rechten an Grundstücken (wie z.B. Nießbrauch, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Wegerechte), auf die es bei der vorweggenommenen Erbfolge ankommen kann. Schließlich werden wir in allen Fragen des Grundbuchrechts tätig und vertreten Sie in Angelegenheiten gegenüber dem Grundbuchamt sowie im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren.
Im bestehenden Mietverhältnis beraten wir Sie z.B. über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter oder als Mieter im Hinblick auf die Miete oder die Betriebskosten und bei Leistungsstörungen, die zu Mietminderung oder Schadensersatz führen können. Besondere Fragen stellen sich bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Hier beraten wir Sie bei Kündigungen und bei der Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses. In sämtlichen Angelegenheiten übernehmen wir die gerichtliche Prozessführung.
Schließlich bearbeiten wir den Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Hier geht es um die Beratung und Vertretung in allen Fragen der Rechtsbeziehung der Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter.
Rechtsanwalt Christian Kreidt ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten benachbarter Grundstückseigentümer. Häufige Streitpunkte sind hier z.B. von anderen Grundstücken ausgehende Geräusch- und Geruchsimmissionen oder die Zulässigkeit und Grenzen von bestimmten Nutzungen bzw. Aktivitäten auf den Nachbargrundstücken. Um die Einhaltung von Abstandsflächen bei Baumaßnahmen oder Bepflanzungen wird ebenfalls oft gestritten.
Unsere Tätigkeit umfasst hier die Beratung über die Rechte und Pflichten der beteiligten Nachbarn sowie die Vertretung nach außen, wobei die Erzielung einvernehmlicher Lösungen im Vordergrund stehen soll. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich, auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Im Zivilrecht geht es um die Regelung von Streitigkeiten zwischen Privaten, also ohne Beteiligung des Staates. Rechtsfragen stellen sich hier im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen, im Bereich des Haftungsrechts (Schadensersatz) und im Sachenrecht. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich.
Die streitige Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte). Unsere Rechtsanwälte sind hierfür an allen Amts- und Landgerichten und z.T. an den Oberlandesgerichten zugelassen. Um möglichst zügig einen Vollstreckungstitel zu erhalten, steht das Mahnverfahren zur Verfügung.
Im täglichen Rechtsverkehr existiert eine große Menge unterschiedlicher Vertragsverhältnisse, beispielsweise Kauf-, Werk-, Miet-, Darlehens-, Makler-, Reise-, Schenkungs- oder Leasingverträge. Die Fallgestaltungen und Streitigkeiten sind ebenso vielfältig wie das Leben. Fast jeder steht in einer Vielzahl von Vertragsbeziehungen mit Dritten. Besonders das streitanfällige Reisevertragsrecht und das Leasingrecht haben sich hier als Schwerpunkte unserer Praxistätigkeit herausgestellt.
Wir beraten Sie über Ihre Ansprüche und Pflichten im Zusammenhang mit sämtlichen Vertragstypen und über Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen. Nach der Beratung übernehmen wir die Vertretung nach außen, die Verhandlungsführung, den außergerichtlichen Schriftverkehr, die gerichtliche Prozessführung und Zwangsvollstreckung.
Wer geschäftsmäßig Verträge mit anderen schließt, benötigt klare vertragliche Konzepte, in denen die Rechte und Pflichten der Beteiligten eindeutig geregelt sind und durch die Streitigkeiten möglichst im Vorfeld vermieden werden.Das Zivilrecht enthält hierfür zahlreiche Vorgaben, von denen in gewissem Umfang abgewichen werden kann. Hier lauern jedoch viele Gefahren, da die Dispositionsmöglichkeiten von der Form des Vertrags und von der Person des Vertragspartners abhängig sind.
Deshalb unterstützen wir Sie beim Entwurf von Verträgen und besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen und entwickeln Lösungen für mögliche Streitfragen. Vorhandene Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen wir anhand der aktuellen Rechtslage und erstellen rechtlich abgesicherte und wirtschaftlich sinnvolle Konzepte.
m Haftungsrecht geht es um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Schadensersatzansprüche gibt es nicht nur innerhalb von Vertragsbeziehungen, sondern auch außervertraglich (z.B. bei unerlaubten Handlungen, Unfällen, fehlerhaften Produkten). Als Sondermaterie hat sich das Berufshaftungsrecht, insbesondere das Arzthaftungsrecht entwickelt, das Recht des Schadensersatzes bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Im Zusammenhang mit dem Haftungsrecht steht das Versicherungsrecht, in dem die Eintrittspflicht von Sach-, Personen- und Haftpflichtversicherungen geregelt ist. In diesem Bereich beraten wir in erster Linie Versicherungsnehmer über ihre versicherungsvertraglichen Rechte und übernehmen im Streitfall die Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
Das Arzthaftungsrecht umfasst das Recht des Schadensersatzes bei ärztlichen Pflichtverletzungen, insbesondere bei Aufklärungs- und Behandlungsfehlern.
Die Ausrichtung unserer Kanzlei liegt hier schwerpunktmäßig in der Beratung und Vertretung von Patienten, zu unseren Mandanten zählen aber auch Berufsträger. Im Vordergrund steht die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhaltes, umfassende Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten und sachgerechte Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr des Anspruchs, ob durch eine gerichtliche Geltendmachung oder im außergerichtlichen Schlichtungsverfahren.
In der Sache geht es neben den Heilungskosten insbesondere um die Durchsetzung angemessener Schmerzensgelder.
Im Interesse unserer Mandanten werden wir im Strafverfahren und im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren) tätig.
In strafrechtlichen Mandaten übernehmen wir die Verteidigung in allen Verfahrensabschnitten. Im Ermittlungsverfahren vertreten wir Ihre Belange gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Polizeibehörden. Kommt es zur Anklage vor einem Strafgericht, begleitet der Verteidiger den Angeklagten persönlich in der Hauptverhandlung. Unter gewissen Umständen kann eine Beiordnung als notwendiger Verteidiger durch das Gericht erfolgen. Ferner vertreten wir die Interessen von Geschädigten, die sich z.B. als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen können.
Unsere Tätigkeit im Ordnungswidrigkeitsverfahren liegt schwerpunktmäßig auf der Vertretung gegenüber den Verwaltungsbehörden, die für das Bußgeldverfahren zuständig sind. Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen (Einspruch) und vertreten Sie in einem sich ggf. anschließenden Gerichtsverfahren.
Im Verkehrsrecht sind alle im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehenden Rechtsfragen geregelt.
Einmal geht um die Regulierung der Sach- bzw. Körperschäden des Geschädigten, die vielfach außergerichtlich über die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolgen kann. Umstritten sind hier häufig die Kosten für einen Mietwagen und der Ersatz für Nutzungsausfall oder für eine Wertminderung des reparierten Fahrzeugs. Bei Personenschäden geht es in erster Linie um die Zahlung eines Schmerzensgeldes und den Ersatz weiterer Vermögenseinbußen, wie z.B. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Verdienstausfall. Bei schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang stehen Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen im Raum.
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung über die Rechte und Pflichten als Unfallbeteiligter sowie die gesamte Schadensabwicklung mit dem Gegner und der gegnerischen Haftpflichtversicherung, außergerichtlich und notfalls gerichtlich.
Zum zweiten zählen zum Verkehrsrecht die im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wie z.B. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Geschwindigkeitsverstöße. Oft droht bei solchen Delikten ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den Ermittlungs- und Verwaltungsbehörden im Straf- und Bußgeldverfahren sowie in einem sich ggf. anschließenden Gerichtsverfahren.
Rechtsanwalt Christian Kreidt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das Sozialrecht umfasst das Recht der Sozialleistungen und das ihrer Verwirklichung dienende Organisations- und Verwaltungsverfahrensrecht. Das Sozialgesetzbuch regelt zur Zeit u.a. die Bereiche: Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Rehabilitation, Kinder-und Jugendhilfe, Wohngeldrecht.
Bereits die Vielzahl der oft komplizierten Gesetze und ihre häufigen Änderungen erschweren den Zugang für den Laien, der aber jederzeit durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung, Arbeitsunfall oder Alter zum Betroffenen werden kann.
In einer solchen Situation beraten und vertreten wir Sie von der Feststellung des zuständigen Sozialversicherungsträgers angefangen über die für Sie in Frage kommenden Leistungen bis zur Überprüfung der behördlichen Entscheidung sowohl im Verwaltungsverfahren als auch gegebenenfalls vor Gericht.
Rechtsanwältin Ute Rochert ist Fachanwältin für Sozialrecht.
Im Verbraucherschutzrecht geht es um die besonderen Rechte von Personen, die im nicht-gewerblichen Bereich Verträge mit Unternehmern schließen. Hierunter fallen v.a. die Rechte von Verbrauchern bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften (insbesondere Vertragsschluss am Telefon oder via Internet), die eingeschränkte Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der Schutz im Rahmen von Verbraucherkrediten.
Unsere Tätigkeit beinhaltet die Rechtsberatung und die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Abwehr unbegründeter Forderungen aus Verträgen mit Verbrauchern. Auf der anderen Seite beraten wir Unternehmen über ihre Rechte und ihre spezifischen Pflichten im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen.
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und insbesondere Verwaltungsbehörden gegenüber dem einzelnen. Im Rechtsstaat ist das Verwaltungsrecht vielfältig, stark verzweigt und differenziert. Für eine Vielzahl von Bereichen existieren Spezialregelungen, z.B. das Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Straßenrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Beamtenrecht, Schulrecht und Kommunalrecht.
Wir werden für Sie im Verwaltungsverfahren tätig, soweit Sie behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigen oder Sie mit behördlichen Verfügungen konfrontiert sind. Nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens kann ein Widerspruchsverfahren stattfinden, in dem wir Sie vertreten und den erforderlichen Schriftverkehr übernehmen. Im Streitfall sind schließlich die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht) zuständig, vor denen wir ebenfalls für Sie tätig werden.
In der Zwangsvollstreckung geht es darum, die in einem Titel (z.B. Urteil, Vergleich, notarielle Urkunde) festgestellte Leistungspflicht durchzusetzen.
Die Verfahrensarten sind vielfältig und abhängig von der Art der zu vollstreckenden Leistung. Bei Geldforderungen erfolgt die Vollstreckung entweder durch Pfändung von Sachen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher, heute aber häufiger durch Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte (z.B. Arbeitseinkommen, Bankguthaben, etc.) durch das Vollstreckungsgericht. Die Vollstreckung in Grundstücke erfolgt z.B. durch Zwangsversteigerung.
Wir vertreten Ihre Interessen auf Gläubigerseite mit Blick auf eine zügige und aussichtsreiche Durchsetzung Ihrer Rechte. Auf Schuldnerseite werden wir ebenfalls tätig, wenn es z.B. um die Zulässigkeit und die Grenzen (Pfändungsschutz) der Vollstreckung geht.
Das Insolvenzrecht enthält die maßgeblichen Regelungen für den Fall, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, weil er zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Für die Befriedigung der Gläubigeransprüche sieht das Gesetz das Insolvenzverfahren vor. Für Verbraucher gibt es ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren.
Wir beraten sie über Ihre Rechte und Pflichten als Gläubiger oder Schuldner im Zusammenhang mit der Insolvenz und übernehmen die Vertretung im Insolvenzverfahren sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Forderungsausstände und Zahlungsverzug stellen erhebliche Risiken für kleine und mittlere Unternehmen dar.
Unsere Tätigkeit im Rahmen des Inkassos umfasst den gesamten Schriftverkehr mit dem Schuldner, die Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens, und schließlich die Vertretung in einem unter Umständen notwendigen gerichtlichen Verfahren. Bei der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei für das Inkasso werden die Inkassokosten im Verzugsfalle der Schuldnerseite auferlegt, weil die Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverfolgung notwendig sind. Soweit sich ein Zwangsvollstreckungsverfahren anschließt, vertreten wir sie auch dort.
Das moderne Rechtsgebiet des Internetrechtshat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.
Das Internetrecht umfasst dabei sämtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Internet. Es ist insoweit kein eigenes Rechtsgebiet, da es oft die Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete darstellt. Namens- und Markenrechte können im Internet ebenso betroffen sein, wie urheber- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist darüber hinaus das Datenschutzrecht mit Blick auf notwendige Hinweis- und Belehrungspflichten.
Außerdem geht es vielfach um die Regelung von Streitigkeiten bei Rechtsgeschäften, die über das Kommunikationsmittel des Internets bzw. per e-mail zustande gekommen sind. Hier besteht ein enger Bezug zum Vertrags- und Verbraucherschutzrecht.
Eine Abmahnung stellt eine Aufforderung an eine natürliche oder juristische Person dar, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Abmahnungen finden sich vor allem im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wieder, können grundsätzlich aber in jedem Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche eingesetzt werden. Abmahnungen werden oft kombiniert mit der Aufforderung, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr zu verringern.
Im Urheberrecht sind meist urheberrechtlich geschützte Rechte Inhalt von Abmahnungen, die von einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen verletzt wurden. Beispielhaft seien hier Bilder im Rahmen einer Ebay-Auktion oder die Verbreitung von Audio- und Videodateien in sogenannten P2P-Netzwerken genannt. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann das Verhalten eines Konkurrenten oft Anlass zu einer Abmahnung geben. Durch das widerrechtliche Verhalten erfährt die Gegenseite im Wettbewerb einen Vorteil gegenüber den anderen. Dabei handelt es sich meist um unlautere Werbemaßnahmen.
Sollten Sie Ihre Rechte einmal dahingehend verletzt sehen, dass eine Abmahnung in Betracht ziehen, so beraten unsere Spezialisten Sie gerne über die notwendigen Maßnahmen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Sofern Sie Betroffener einer Abmahnung sein sollten, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite und beraten Sie über mögliche Reaktionen und führen die Korrespondenz im Hinblick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung.